Die Anlagenbuchhaltung
Das Anlagevermögen soll Unternehmen zwar langfristig dienen, soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, ist die Nutzungsdauer aber begrenzt. Der Wert dieser abnutzbaren Anlagegüter mindert sich durch Nutzung (Gebrauch), natürlichen Verschleiß, technischen Fortschritt oder außergewöhnliche Ereignisse.
Diese Abnutzungen müssen in jedem Unternehmen geführt werden. Viele Unternehmen nutzen dazu eine Anlagenkartei, in der die einzelnen Anlagegüter manuell gepflegt werden müssen. Die Zusammenstellung der Anlagegüter zu einer Stammdatenliste oder einem Anlagespiegel ist aber zu umständlich und zeitraubend. Veränderungen in den Stammdaten, wie z. B. Teilzugänge, -abgänge, Sonderabschreibungen, Verschrottung oder Verkauf sind zum Teil sehr rechenaufwendig.
Mit dem Zusatzmodul Anlagenbuchhaltung verwalten Sie Ihre Anlagegüter vollautomatisch. Sie erfassen im Programm lediglich einzelne Bewegungen und schon werden alle wichtigen Werte, wie z. B. Buchwert, Restwert, jährliche/monatliche AfA und AfA kumuliert, berechnet. Diese Werte lassen sich sowohl für das aktuelle Geschäftsjahr, als auch für vergangene und zukünftige Geschäftsjahre ausgeben. Die Einstellungen innerhalb des Firmenstamms der Anlagenbuchhaltung steuern auch das grundsätzliche Verhalten in der Anlagenbuchhaltung.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung sind die AfA-Beträge immer gleich hoch. Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist der Restwert gleich Null. Sollte sich das Anlagegut nach Ablauf der Nutzungsdauer weiterhin im Betrieb befinden, wird es - je nach Einstellung im Firmenstamm - mit einem Erinnerungswert von 1,00 Euro ausgewiesen.
Degressive/lineare Abschreibung
In diesem Fall wird von der degressiven zur linearen Abschreibung gewechselt, sobald der AfA-Betrag bei linearer Berechnung größer ist als bei der degressiven. Ein umgekehrter Wechsel ist steuerrechtlich nicht erlaubt. Dabei wird in jedem Fall der Nullwert erreicht.
Der Abschreibungs-Zeitpunkt kann wahlweise monatlich oder jährlich erfolgen, d. h. ein Stapel kann für die Finanzbuchhaltung zuerst erstellt und dann verbucht werden, so dass Sie die monatliche Belastung in Ihre Gewinn- und Verlustrechnung bekommen. Je nach Einstellung in den einzelnen Anlagegütern kann auch über den Stapel eine Belastung in der Bau-Betriebssteuerung erfolgen.
Weiterhin müssen Sie entscheiden, ob Sie mit einem Erinnerungswert arbeiten möchten oder nicht. Wenn ein Anlagegut komplett abgeschrieben wird, kann wahlweise ein Erinnerungswert in Höhe von 1,00 Euro als Restwert übrig bleiben. Der Vorteil besteht darin, dass das Anlagegut zwar in den Stammdatenlisten erscheint aber nicht weiter abgeschrieben wird. Erst nach dem Verkauf wird der Restwert gelöscht, damit das Anlagegut nicht mehr in den Listen erscheint.
Degressive Abschreibung
Bei der degressiven Abschreibung wird der AfA-Betrag im ersten Jahr anhand der Anschaffungskosten, in den folgenden Jahren anhand des Restwertes berechnet. Dadurch ergeben sich jährlich fallende Abschreibungsbeträge.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer bleibt auf jeden Fall ein Restwert übrig, d. h. es wird nie der Nullwert erreicht. Der Abschreibungssatz sollte daher bei degressiver Abschreibung höher sein als bei linearer AfA. Steuerrechtlich darf der degressive AfA-Satz allerdings höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes betragen, jedoch nicht höher sein als 30 %. Der Vorteil der degressiven Abschreibung besteht darin, dass in den ersten Jahren ein deutlich höherer Abschreibungsbetrag erreicht wird.
Gebäude-AfA
Bei der Gebäude-AfA können Sie verschiede %-Sätze über die Nutzungsdauer des Anlagegutes vorgeben.
Grundstücke
Mit dieser Steuerung versehene Anlagegüter werden nicht abgeschrieben.
GWG
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Anschaffungsjahr komplett abgeschrieben. Nachdem Sie festgelegt haben, wie Sie abschreiben möchten, entscheiden Sie sich noch zwischen verschiedenen Rundungsmöglichkeiten. Hier wird zwischen dem Runden im 1. Jahr und dem Runden ab dem 2. Jahr unterschieden.
Wahlweise können Sie für jedes einzelne Anlagegut einen speziellen Erinnerungswert festlegen. Im Programm werden diverse Bewegungsdaten erfasst, das können Neuanlagen, Teilzugänge, -abgänge, Sonder-AfA, Verkauf, Verschrottung oder sonstige Abgänge sein.
Diese Bewegungsdaten beeinflussen die Höhe der AfA-Beträge und ggf. auch die Nutzungsdauer. Sobald ein Anlagegut erfasst wurde, wird automatisch eine Neuanlage als Bewegung angelegt. Die einzelnen Bewegungstypen haben folgende Funktion:
Umbuchung
Umbuchungen können bei im Bau befindlichen Anlagen/Anlagegüter anfallen. Während der Bauphase darf keine Abschreibung berechnet werden. Sind die Anlagen/Anlagegüter fertiggestellt, werden sie wie normale Anlagegüter behandelt und zum Zeitpunkt der Fertigstellung abgeschrieben.
Bei jedem Anlagegut erhalten Sie mittels der Vorausberechnung einen präzisen Überblick/Zeitplan über die einzelnen Abschreibungsbeträge. Sobald Sie in dieses Menü wechseln, wird die Berechnung durchgeführt und als Tabelle und Diagramm dargestellt.
Für die Auswertungen zum Jahresabschluss und zur Übersicht können Sie Stammdatenlisten drucken. Sie können auf verschiedene Sortierungen zurückgreifen, bei denen Sie ebenfalls Zwischensummen pro Kostenkonto oder pro Anlagekonto bilden können. In diesem Dialog werden auch Afa-Stapel für die Übergabe in die Finanzbuchhaltung erstellt.
Anlagespiegel können ebenfalls gedruckt werden, wobei das Programm auf die vom Anwender aufgestellte Aktivseite der Bilanz zurückgreift. Auf der Aktivseite können Sie für jede Bilanz-Zeile einzeln entscheiden, ob sie einen Teil des Anlagespiegels darstellt. Die einzeln anfallenden Werte werden aufsummiert und in den entsprechenden Positionen ausgegeben. Für Ihren Steuerberater geben Sie den Anlagenspiegel einfach im ASCII-Format aus. Um verschiedene Listen über Zu- oder Abgänge auszudrucken, lassen Sie sich im Dialog 'Bewegungen listen' alle im Programm möglichen Bewegungen einzeln oder zusammen anzeigen.
Teilzugang
Ein Teilzugang erhöht den Buchwert eines Anlagegutes ab einer bestimmten Periode. Beispiel: Eine Lagerhalle, die zu einem späteren Zeitpunkt angebaut wurde.
Sonder-AfA
Sobald die gesetzlichen Bestimmungen für eine Sonder-Abschreibung erfüllt sind, können diese Beträge als Bewegung mit erfasst werden.
Verkauf, Verschrottung oder sonstiger Abgang
Sobald ein Anlagegut während oder nach dem Abschreibungszeitraum verkauft wird, muss diese Bewegung erfasst werden. Auf den Stammdatenlisten wird das Anlagegut nach dem Verkauf nicht mehr gedruckt, d. h. der Erinnerungswert von 1,00 Euro entfällt bzw. wird auf Null heruntergesetzt.
Teilabgang
Ein Teilabgang verringert den Buchwert eines Anlagegutes ab einer bestimmten Periode
Beispiel: Ein Teil des Firmengebäudes, das zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft wird.
Neuanlage
Bei der Neuanlage eines Anlagegutes entscheiden Sie, mit welchen Stammdaten das Programm rechnen soll. Hier werden alle notwendigen Daten wie Anschaffungsdatum, Anschaffungswert, Teilmonate (hier kann auch mit der Vereinfachungsregel gearbeitet werden) und Nutzungsdauer, erfasst. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine AfA 1. Jahr (Sonder-AfA) und einen AfA Festbetrag einzugeben.